Podologie Praxis Einrichtung?

Wenn ihr euch intensiv mit dem Thema Fußpflege und Podologie beschäftigt, kommt ihr früher oder später vielleicht auch auf den Gedanken, beruflich in dieser Richtung tätig zu werden. 

Voraussetzungen zur selbstständigen Tätigkeit als Podologe

Persönliche Voraussetzung

Als erstes benötigt ihr natürlich eine entsprechende Qualifikation – Ausbildung! ​Wir haben bereits mehrere Artikel zu dem Thema Aus- Weiterbildung verfasst (kosmetische/medizinische FußpflegeAusbildung Nageldesign) und gehen daher an dieser Stelle nicht näher darauf ein. 

Nur soviel: ​

Das Podologen Gesetz (PodG) definiert genau, welchen Ausbildungsweg man einschlagen muss (wer ausbilden darf) und welche Prüfungen es zu absolvieren gilt. Die Berufsbezeichnung „Podologe“ bzw. „medizinischer Fußpfleger“ ist daher auch entsprechend geschützt (§1 ff. PodG).

Wer die Berufsbezeichnung trotzdem führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu € 2.500,- belegt werden! 

Die Dauer der Ausbildung beträgt 2 Jahre in Vollzeit, bzw. max. 4 Jahre in Teilzeit und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. 

Schulische Voraussetzungen zum Ausbildungsbeginn

  • Mindestens Realschulabschluss oder gleichwertig
  • oder 10 Jahre Schule mit erweitertem Hauptschulabschluss
  • oder Hauptschulabschluss und abgeschlossene 2 jährige Berufsausbildung 

Zusätzlich müsst ihr noch gesundheitlich geeignet zur Ausbildung sein. 

Wenn ihr also die Hürde der Ausbildung genommen habt – und euer Prüfungszeugnis in der Hand haltet – dann steht einer Selbständigkeit theoretisch nichts mehr entgegen. 

Raum- bzw. Ausstattungsanforderungen 

Für die Einrichtung einer Podologischen Praxis gibt es zwei Möglichkeiten, bzw. Herangehensweisen:

​Podologische Praxis mit Kassenzulassung 

Bei Podologischen Praxen mit Kassenzulassung, regelt der Vertrag ​mit den Krankenkassen, die Anforderungen an Raumgröße und Ausstattung und somit die notwendigen Investitionskosten. 

Eine Zulassung als Leistungserbringer gemäß § 124 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) erhalten keine Fußpfleger oder Nageldesigner, sondern nur Podologen.

Entsprechend können nur Podologen mit den Krankenkassen abrechnen

Podologischer Behandlungsraum

Räumliche Anforderungen

  1. Grundsätzlich muss eine Podologische Praxis eine Nutzfläche von min 25m² nachweisen. Wobei der eigentliche Behandlungsraum (Kabine) nicht kleiner als 7m² sein darf. 
  2. Diese Mindestvoraussetzungen sind auf ein/e Podologen oder Podologin (die/der durch die Kassse zugelassene) ausgerichtet. Wenn ihr zusätzliche Fachkräfte einstellt und diese zeitgleich mit euch arbeiten, dann sind entsprechend weitere Behandlungsräume notwendig. Dabei ist es egal, ob es sich um freie Mitarbeiter, teilzeit Beschäftigte o.A. handelt!
  3. Der Behandlungsraum/Kabine muss mit festen Wänden gegen Einsicht geschützt sein! 
  4. Alle Räume müssen ausreichend entlüftbar, beheizbar und beleuchtbar sein​. Die Raumhöhe (der Mindestnutzflächen) muss durchgehend min 2,40 Meter lichte Höhe betragen.
  5. Zusätzlich ist im Behandlungstrakt ein Handwaschbecken mit (fließend) kalt-warmen Wasser, sowie ein Spender für Hautdesinfektionsmittel, zu installieren. Ein Schrank zur Aufbewahrung der Arbeitsmaterialien ist ebenso Pflicht. 
  6. Im Behandlungstrakt müssen trittsichere, fugenarme, leicht zu wischende und desinfizierbare Fußböden verlegt sein. Die Wänder der  Behandlungsräume müssen bis zu einer Höhe von min 1,80 Meter Höhe, glatt und abwaschbar sein.
  7. Hygienebereich: Getrennt von Wartebereich und Behandlungsräumen (Kabine), muss ein Sammelplatz für den entstandenen Abfall und zur Aufbereitung gebrauchter Instrumente vorhanden sein. 
  8. Eine ausreichende Kleiderablage und Sitzgelegenheit muss in den Behandlungsräumen (Kabinen) zur Verfügung stehen. ​
  9. Einmalhandschuhe und Mundschutz in ausreichender Zahl, sowie eine Ausststattung für Hausbesuche sind Pflicht!

Beim Verband Deutscher Podologen ist eine Übersicht über die Kassenbestimmungen bzw. räumlichen Anforderungen in Form eines PDF erhältlich. 

Ausstattungsanforderungen

Die Pflichtaussstattung je Behandlungsraum (Kabine) umfasst fogende Gerätschaften und Einrichtungen:

  • Fräsgerät wahlweise mit Staubabsaugung oder Nasstechnik
  • Patientenstuhl mit teilbaren und ausziehbaren Fußstützen
  • Leuchte mit Lupe
  • Behälter jeweils für Tupfer, Tamponade
  • desinfizierte Instrumentensätze bestehend mindestens aus Zange, Schere, Skalpell, Pinzette und Sondierinstrument
  • Je ein Satz Schleif- und Fräskörper, sterilisierbar
  • Mülleimer

Hygieneanforderungen

Podologische Instrumente

Bei der Hygiene kann man verschiedene Wege einschlagen, die jedoch mit den geltenden Gesetzen, Landesrecht, konform sein müssen. Die Sterilisation/Desinfektion muss entsprechend mit Autoklav bzw. RDG erfolgen.

Ein Hygieneplan ist zu erstellen und legt die Maßnahmen zur Desinfektion, Reinigung und Sterilisation sowie zur Ver- und Entsorgung fest (Hände/Instrumente-Desinfektion, Desinfektion der Behandlungsstellen/Arbeitsplatzes). 

​Podologische Praxis ohne Kassenzulassung

Grundsätzlich keine Vorgaben seitens der Kasssen, eine Abnahme erfolgt durch das zuständige Gesundheitsamt.

Tipp:
Um eine Qualitätssicherung der Behandlung zu gewährleisten, sollten sich auch die Podologen ohne Kassenzulassung, an die Vorgaben der Kassen halten. Dies kann zur stärkere Abgrenzung gegenüber den „normalen“ Fußpflegern dienen und dem professionellen Anspruch des podologischen Berufsbilds mehr Gewicht verleihen. 

Was kostet eine Praxisausstattung?

​Die Kosten bezüglich einer Praxis sind sehr variabel, da es unterschiedliche Qualitäten und Ausstattungsmerkmale der Instrumente und des Inventars gibt.

Für einen Behandlungsraum liegen die Kosten für das Inventar inklusive Instrumente und Hygiene, bei ca. € 30.000,- (gehobene Ausstattung). Hinzu kommen mögliche Umbaukosten um die baulichen Gegebenheiten anzupassen. 

Bei den Instrumenten sollte von Anfang an auf eine hochwertige Ausstattung geachtet werden. Die Arbeit geht leichter von der Hand. Auch die Sitzgelegenheit sollte ergonomisch vorteilhaft sein, ansonsten sind Rückenprobleme vorprogramiert. Günstige Instrumente sind oft sehr schnell stumpf und erschweren unnötigerweise die Abläufe. 

Zumal man über kurz oder lang ohnehin die Instrumente gegen hochwertige austauscht und somit wieder Kosten verursacht. Hier sollte man das Motto beherzigen: “Ich bin nicht so reich, um mir billige Instrumente anzuschaffen“.

Zu den Top Drei Anbietern, welche man sich auf jeden Fall anschauen sollte zählen

Diese sind auch auf allen Messen vertreten, bei denen es um Füße bzw. Kosmetik geht. 

Tipp vom Profi!

Von Vorteil wäre es, eine Zeit vor der Gründung als „Springer“ in verschiedenen Praxen zu absolvieren. Hier hat man die Möglichkeit, verschiedene Ausstattungen der Räume zu testen und sich dann zu überlegen, was man selbst gerne haben möchte oder auch nicht.

Podologische Praxis Bettina & Klaus Rössler aus Stuttgart

Eine wichtige Überlegung darf bei einer neuen Praxis nicht fehlen​

Für einen professionellen Ablauf in einer Podologischen Praxis, ist eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter für die Anmeldung, einschließlich Terminvergaben, die sehr wichtige u. umfangreiche Aufbereitung der Instrumente (Hygienestrecke), u.v.a. notwendig.

Die Podologin kann dann ihre eigentliche Arbeit ausführen. Die höhere Arbeitsleistung bringt nicht unbedingt mehr Gewinn, denn die Mehreinnahmen werden für die Lohnkosten der Servicemitarbeiterin benötigt.

Die Podologin kann sich dann aber voll auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren und mehr Patienten von ihren Schmerzen und Beschwerden befreien. 

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert